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Vertragsvorlage für Fotografen

Wählen Sie die Art des Shootings und Ihre Klauseln: Die Vertragsgliederung entsteht vor Ihren Augen, jede Klausel erklärt. Léa formuliert den Vertrag dann in Pelli, und Ihr Kunde unterschreibt online.

Art des Shootings

Vertragsklauseln

Vertragsgliederung

Fotografenvertrag — Hochzeit

  1. 1.VertragsparteienIhre Angaben und die des Kunden
  2. 2.LeistungsgegenstandArt, Datum, Ort, Dauer, gewähltes Paket
  3. 3.Vergütung und ZahlungBetrag, Zahlungsplan, Zahlungsarten
  4. 4.AnzahlungBetrag, Fälligkeit, Bedingungen für eine Erstattung
  5. 5.LieferungFrist, Anzahl der Fotos, Format, Online-Galerie
  6. 6.NutzungsrechteNutzungsart, Dauer, Gebiet; das Urheberrecht bleibt bei Ihnen
  7. 7.Recht am eigenen BildSchriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen in die Veröffentlichung
  8. 8.Ablauf und PausenZeiten, Orte, Verpflegung und Pausen des Fotografen
  9. 9.Portfolio und Social MediaIhr Recht, eine Auswahl der Fotos zu zeigen
  10. 10.Stornierung und VerschiebungStaffel nach Vorlaufzeit, Verschiebung möglich, Absage durch Sie
  11. 11.Höhere Gewalt und ErsatzErsatzfotograf oder Erstattung
  12. 12.HaftungGrenzen (Wetter, Location, Ablauf), künstlerische Gestaltungsfreiheit
Online-Unterschrift in Pelli: Ihr Kunde tippt seinen Namen ein, setzt das Häkchen zur Zustimmung und beantwortet Ja/Nein-Fragen (Veröffentlichung, Einwilligung). Sie erhalten den unterschriebenen Vertrag als PDF.

Lassen Sie Léa diesen Vertrag formulieren

Erstellen Sie Ihr Konto: Während der Testphase formuliert Léa Ihren Vertrag auf Basis dieser Gliederung (kopieren Sie sie, um sie ihr zu geben), und Ihre Kunden unterschreiben online.

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Urheberrecht und Recht am eigenen Bild: zwei verschiedene Dinge

Das Urheberrechtsgesetz schützt Ihre Fotos, künstlerische Lichtbildwerke ebenso wie einfache Lichtbilder. Das Urheberrecht selbst können Sie nicht übertragen: Sie räumen Ihrem Kunden Nutzungsrechte ein, einfach oder ausschließlich, für bestimmte Nutzungsarten, eine Dauer und ein Gebiet. Was der Vertrag nicht ausdrücklich regelt, gilt im Zweifel nur so weit, wie der Vertragszweck es erfordert. Ihr Recht auf Namensnennung bleibt grundsätzlich bei Ihnen.

Das Recht am eigenen Bild schützt die abgebildeten Personen: Um ihre Bilder zu veröffentlichen, im Portfolio oder in sozialen Netzwerken, brauchen Sie ihre Einwilligung (§ 22 KUG), am besten schriftlich und konkret zu Medien und Dauer, bei Minderjährigen die der Eltern. Daneben gilt die DSGVO, denn Fotos erkennbarer Personen sind personenbezogene Daten. In Pelli nimmt diese Einwilligung die Form von Ja/Nein-Fragen an, die der Kunde bei der Unterschrift beantwortet.

Die Klauseln, die Sie schützen

Die, auf die es ankommt, wenn etwas nicht nach Plan läuft.

Anzahlung und Zahlung

Höhe und Fälligkeit der Anzahlung, Fälligkeit des Restbetrags und was bei einer Absage mit der Anzahlung passiert. Schreiben Sie ausdrücklich, ob sie erstattet wird.

Stornierung und Verschiebung

Eine Staffel nach Vorlaufzeit, zum Beispiel Einbehalt der Anzahlung bis sechs Monate vorher, danach ein steigender Anteil des Honorars, und die Möglichkeit, den Termin zu verschieben statt abzusagen. Regeln Sie auch den Fall, dass Sie absagen müssen. Stornopauschalen müssen angemessen sein.

Lieferung

Die Frist mit Sicherheitspuffer, die Anzahl der Fotos, das Format, der Lieferweg (private Online-Galerie) und wie lange sie online bleibt.

Nutzungsrechte

Was der Kunde mit den Fotos machen darf: private Nutzung, Social Media, Unternehmenskommunikation, Werbung. Je weiter die Nutzung, desto mehr ist sie wert, und sie wird schwarz auf weiß festgehalten.

Höhere Gewalt und Ersatz

Krankheit, Unfall, unvorhersehbare Ereignisse: was Sie anbieten (einen gleichwertigen Ersatzfotografen, eine Erstattung) und was außerhalb Ihres Einflusses liegt.

Haftung

Der Vertrag legt Ihre Grenzen fest: Wetter, Einschränkungen der Location, Verzögerungen im Ablauf, Technikausfall trotz Ersatzausrüstung. Halten Sie auch Ihre künstlerische Gestaltungsfreiheit fest: Bildstil und Auswahl liegen bei Ihnen.

Was sich je nach Auftrag ändert

Die Basis bleibt gleich; manche Aufträge brauchen zusätzliche Klauseln.

Hochzeit

Der Ablauf des Tages (Zeiten, Orte, wichtige Momente), Verpflegung und Pausen des Fotografen, ein möglicher Zweitfotograf und die Einwilligung, die Gäste zu fotografieren.

Porträt und Familie

Ort, Dauer, Anzahl der enthaltenen Fotos und die Auswahl, der Preis für zusätzliche Fotos und die Einwilligung der Abgebildeten für Ihr Portfolio.

Neugeborene

Die Einwilligung der Eltern, die Sicherheit des Babys (ein Elternteil in Reichweite, keine riskanten Posen), ein flexibler Termin und ein längeres Shooting.

Unternehmen und Produkte

Die Freigabe der Bilder durch den Kunden, Vertraulichkeit über das, was Sie vor Ort sehen, eine mögliche Exklusivität und detaillierte Nutzungsrechte, oft der eigentliche Wert des Auftrags.

Events

Zugangsbedingungen (Akkreditierung, Bereiche), Zeiten und der Umgang mit Gruppenbildern: Für Bilder von Versammlungen und ähnlichen Veranstaltungen, auf denen niemand herausgehoben wird, ist eine Einzeleinwilligung meist nicht nötig (§ 23 KUG); für ein Porträt schon.

Immobilien

Zugang zum Objekt und Einverständnis des Eigentümers, keine erkennbaren Personen oder persönlichen Gegenstände und die Rechte, die der Makler für seine Inserate erhält.

Diese Informationen sind eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung: Pelli ist keine Anwaltskanzlei. Die Hinweise beziehen sich auf deutsches Recht; in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln. Lassen Sie Ihren Vertrag im Einzelfall von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Häufige Fragen

Braucht ein Fotograf einen Vertrag?

Gesetzlich ist ein schriftlicher Vertrag für ein Fotoshooting nicht vorgeschrieben, aber ohne ihn lässt sich nicht beweisen, was vereinbart war: Leistung, Fristen, Rechte, Stornierung. Für eine Hochzeit oder einen Firmenauftrag ist er unverzichtbar.

Unterschriebenes Angebot oder Vertrag: Was ist der Unterschied?

Ein angenommenes Angebot bindet beide Seiten an Preis und Leistung. Der Vertrag geht weiter: Stornierung, Verschiebung, Nutzungsrechte, Recht am eigenen Bild, Haftung. Viele Fotografen senden beides zusammen.

Wie lasse ich einen Vertrag online unterschreiben?

Senden Sie ihn aus Pelli: Ihr Kunde liest ihn im Browser, beantwortet die Ja/Nein-Fragen (Veröffentlichung, Einwilligung), tippt seinen Namen ein und setzt das Häkchen zur Zustimmung. Sie erhalten den unterschriebenen Vertrag als unveränderliches PDF.

Brauche ich einen separaten Vertrag für die Nutzungsrechte?

Nicht unbedingt: Die Nutzungsrechte können im Fotografenvertrag stehen, wenn er Nutzungsart, Medien, Dauer und Gebiet nennt. Für eine Werbekampagne ist eine eigene Vereinbarung übersichtlicher.

Warum bietet Pelli keinen fertigen Vertrag an?

Weil ein kopierter Vertrag schlecht schützt: Jeder Auftrag und jeder Fotograf hat eigene Regeln. Sie wählen hier Ihre Klauseln, und Léa formuliert sie für Ihr Geschäft, zum Gegenlesen und Anpassen vor dem Versand.

Das Fotografen-Kit, Schritt für Schritt

Alle Tools
PreisrechnerDer richtige Preis für Ihren Auftrag, aus Ihrer echten Arbeitszeit und dem lokalen Markt.AngebotsvorlageEin klares Angebot, bereit zum Versenden und zur Annahme online.RechnungsvorlageRechnung, Anzahlung oder Schlussrechnung, mit den Pflichtangaben.

Vom Angebot bis zur Galerie, alles an einem Ort

Online angenommene Angebote, unterschriebene Verträge, Rechnungen mit Online-Zahlung und Auslieferungsgalerien: Pelli bündelt Ihre gesamte Kundenbetreuung.

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